Datenschutz-Management-System (DSMS)

Seit Wirksamkeit der DSGVO gilt als zusätzliche Anforderung die „Rechenschaftspflicht“. Es genügt nicht mehr, den Datenschutz so zu betreiben, dass keine Verstöße erfolgen. Stattdessen muss jetzt nachweisbar sein, dass ein geregelter und erfolgreicher Datenschutzprozess betrieben wird. Somit kommen Unternehmen - unabhängig ihrer Branche und Größe - nicht mehr drumherum, ein sogenanntes Datenschutzmanagementsystem aufzubauen und zu betreiben.