Einsatz von KI

Wenn Unternehmen KI professionell einsetzen wollen, sollten einige technische und organisatorische Fragen geklärt sein. Dazu zählen unter anderem:

  • Welche KI-Modelle kommen zum Einsatz und wofür?
  • Wer will KI einsetzen?
  • Wann sollte KI lokal eingesetzt werden?
  • Sind Mitarbeiter mit einem möglichst sicheren Umgang von KI geschult?
  •  usw.

Neben den technischen und organisatorischen Fragen sind rechtliche Vorgaben für die betriebliche Nutzung von KI zu berücksichtigen. Dazu gehört neben dem Datenschutz und AI-Act (KI-Verordnung) auch die Frage, wie KI- Ergebnisse in Form von Text, Bild oder Code im Unternehmen verwendet werden dürfen (also z.B. Richtlinien im Unternehmen).

KI-Verordnung (AI Act)

Das sollten Unternehmen wissen: Benennung der KI als Autor

Mit dem AI Act führt die Europäische Union erstmals ein umfassendes Regelwerk für künstliche Intelligenz ein. Mit dieser KI-Verordnung soll gewährleistet werden, dass KI-Systeme im Einklang mit den Grundrechten eingesetzt werden. Die EU hat eine Transparenzpflicht für KI eingeführt. Diese tritt stufenweise in Kraft. Einer der zentralen Schritte ist die Kennzeichnungspflicht für KI nach Artikel 50.

Es gibt zwei Bereiche, in denen Unternehmen den Einsatz von KI kenntlich machen müssen:

  • KI-generierte Inhalte
  • Interaktion von Menschen mit künstlicher Intelligenz
Kennzeichnungspflichten für:

Die Pflicht zur Kennzeichnung von Texten betrifft:
nicht pauschal alle Inhalte, sondern insbesondere solche, die der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Dazu zählen beispielsweise durch KI erzeugte Nachrichten, politische Informationen oder gesellschaftlich relevante Themen. 
Das heißt, nicht jeder Marketing- oder Websitetext fällt darunter.


Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind:
z.B. Produktbeschreibungen, durch KI verbesserte Rechtschreibung oder einfache Übersetzungen. Ebenso entfällt die Pflicht, wenn eine wesentliche Kontrolle durch einen Menschen erfolgt, der auch die redaktionelle Verantwortung übernimmt. Als Hinweis für den Nutzer können Formulierungen genutzt werden wie „Dieser Text wurde mit Unterstützung einer KI erstellt“ oder „Text KI-unterstützt erstellt“. Diese Hinweise müssen so platziert werden, dass sie unmittelbar am Ende des Artikels erscheinen. Hinweise im Impressum oder auf einer separaten Transparenzseite sind nicht ausreichend.

Praktische Empfehlungen und weitere Hinweise

Die Empfehlungen der EU zur Transparenzpflicht basieren auf Artikel 50 der KI-Verordnung und den dazu veröffentlichten Leitlinien. Abweichungen je nach Anwendungsfall – etwa bei Deepfakes oder sogenannten Hochrisiko-KI-Systemen – sowie je nach Rolle (Anbieter oder Betreiber) sind möglich. Dabei kann es zu weiteren oder abweichenden Anforderungen kommen.

Besonders wichtig sind die Übergangsfristen: Synthetische Inhalte, die vor dem 2. August 2026 veröffentlicht wurden, müssen spätestens bis 2. Dezember 2026 rückwirkend gekennzeichnet werden.

Für Organisationen empfiehlt sich der Aufbau einer internen Transparenzstrategie, um nicht für jeden Inhalt eine Einzelfallbewertung durchführen zu müssen.

Die DIHK sieht in der Umsetzung der Leitlinien noch einige Fragen offen. Es brauche vor allem verständliche, eindeutig abgrenzbare und umsetzbare Vorgaben, damit Unternehmen die Anforderungen sicher und mit vertretbarem Aufwand erfüllen können.

Quellenangabe: 
FORUM – Das Brandenburger Wirtschaftsmagazin, Nr. 10 | 2026, Seite 61

Digitale Infrastruktur der Krankenhäuser

 

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) investieren Bund und Länder bis zu 4,3 Mrd. Euro in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser.

Begleitend sieht das Gesetz eine Analyse und Bewertung des Digitalisierungsstands deutscher Krankenhäuser sowie der Effekte des Zukunftsfonds auf den Digitalisierungsgrad, die Versorgung von Patient:innen und die regionalen Versorgungsstrukturen vor.

 

Das Reifegradmodell „DigitalRadar Krankenhaus“ ermöglicht eine standardisierte und umfassende Bewertung des Digitalisierungsstands – basierend auf einer strukturierten Erhebung bzw. Selbsteinschätzung der teilnehmenden Krankenhäuser.

 

Hier geht es zur exteren Website des "Digital-Radars":

Vom Papier zum PC?

Die Digitalisierung betrifft mittlerweile alle unsere Lebens- und Arbeitsbereiche!

Es steckt sehr viel mehr dahinter, als dass der PC das Papier ablöst (oder besser gesagt: ablösen sollte).

 

Was bedeutet Digitalisierung?

Unter der ursprünglichen Bedeutung der Digitalisierung versteht man die Umwandlung von analogen Informationen zu digitalen Daten. Das passiert z. B. beim Einscannen eines Blatt Papiers.

Heute ist die Digitalisierung aber ein allgemeiner Begriff für die zunehmende Nutzung digitaler Medien sowohl in der Gesellschaft, der Politik als auch in der Wirtschaft. Der technische Fortschritt schafft hier neue Möglichkeiten. Durch die Digitalisierung  werden Daten und algorithmische Systeme für neue oder verbesserte Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle verwendet.

Das zur Zeit größte Merkmal der Digitalisierung ist die Vernetzung und Virtualisierung der realen Welt. Dadurch, dass digitale Daten keinem physischen Verschleiß unterliegen,  können Sie von mehreren Akteuren gleichzeitig und mehrfach genutzt werden.

Ein regelrechtes "Digitalisierungsuniversum" ist das Internet geworden, das viele Branchen aufgewühlt hat.

Kennen Sie noch ein Unternehmen, was ohne Internet auskommt?

Durch das Internet hat sich die ganze Welt verändert. Menschen interagieren auf eine ganz andere Art und Weise. Die dezentrale Zusammenarbeit hat bisher ungeahnte Möglichkeiten eröffnet. Es sind regelrecht neue Berufe entstanden z. B. der Social-Media-Manager. Aber auch Anwälte haben neue Bereiche dazu bekommen – so z. B. das Internetrecht. Von IT-Beauftragte hat man vor einigen Jahren auch noch nichts gehört. Und das Spielfeld der Datenschutzbeauftragten geht weit über die Personalakte in Papierform hinaus. Das sind nur wenige Beispiele, es gibt jedoch noch sehr viel mehr.

 

 

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